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Über den OGV-Eglosheim e.V.

Aufgaben und Ziele gemäß unserer Satzung

§2 Zweck des Vereins

 

(1)   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Der Zweck des Vereins ist die:

 

·        Förderung der Obst- und Gartenkultur als Beitrag zur Landschaftspflege und –entwicklung

·        Förderung aller Aktivitäten zur Stadtteilverschönerung und Heimatpflege

·        Förderung des Obstbaus unter Berücksichtigung seiner landschaftsprägenden Bedeutung bei ideeller Ausnützung aller ökologischer Gegebenheiten

·        Förderung eines wirksamen Umwelt- und Landschaftsschutzes

 

Dieser Satzungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:

 

·        Eine fortlaufende Unterrichtung der Mitglieder auf den genannten Gebieten

·        Eine Aufklärung der Öffentlichkeit durch Vorträge, Presse, Berichte u. ä.

·        Die Kontaktpflege mit kommunalen Stellen und Institutionen gleicher oder ähnlicher Zielrichtung

·        Abhaltung von Versammlungen mit Vorträgen

·        Durchführung von Unterweisungen, Lehrgängen, Rundgängen, Obstbaulehrgängen, Leistungsschauen, Blumenschmuckwettbewerb, Hausgartenpflege, Landschaftsgestaltung, usw.

·        Die Empfehlung und Werbung für den Besuch von Veranstaltungen des Kreisverbandes der Obst- und Gartenbauvereine e. V. sowie des Landesverbandes für Obstbau Garten und Landschaft Baden Württemberg

 

(2)   Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

(3)   Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

(4)   Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins mit Zustimmung des Finanzamtes an die Gemeinde Ludwigsburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Stadtteilverschönerung und Heimatpflege für den Stadtteil Eglosheim) zu verwenden hat.



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